Andachtsbild der unbefleckt empfangenen Maria, Patronin der Arciconfraternita del Sovvegno in der Kirche S. Maria Magdalena


Kirche der Hl. Maria Magdalena am Stephansplatz in Hoefnagels Ansicht von 1609. Heute ist von ihr lediglich die unterirdische Virgilkapelle erhalten

Die Italienische Kongregation und die Arciconfraternita del Sovvegno

Am 6. Jänner 1690 wurde von den Seidenwebern Paolo und Francesco Bradi in der Leopoldstadt die Arciconfraternita del Sovvegno (Hilfs-Erzbruderschaft) gegründet, die im Gegensatz zur Italienischen Kongregation nicht von Adligen und reichen Bürgern sondern von niederen Beamten, Kleingewerbetreibern, Kaufleuten, Handelsagenten usw. geprägt war und (erst) 1696 ihre Gründungsversammlung abhielt in der die Bezeichnung des Vereins offiziell festgelegt und ein Vorstand gewählt wurde.
Dieser Verein gegenseitiger Hilfsleistung hatte eine Mitgliederobergrenze von anfänglich 120 und ab 1747 von 150 Mitgliedern. 1772 wurde von ihr ein ihr untergeordneter Verband mit dem Namen l’associazione dei confratelli e consorelle di devozione (Vereinigung der Mitbrüder und Mitschwestern der Verehrung) gegründet, deren Mitglieder das Vorrecht genossen in den Hilfsverein aufgenommen zu werden. In über 87 Jahren zählte die Vereinigung über 900 Mitglieder und erreichte bis 1783 Kapitalien im Wert von über 15.000 Gulden.
Das 1700 verabschiedete erste Statut dieser Bruderschaft legte ihr einen dezidiert italienischen Charakter auf und sah vor nicht mehr als 40 deutschsprachige Mitglieder aufzunehmen und davon maximal zwei im Vorstand zuzulassen.

Die Hl. Messen der Arciconfraternita wurden zunächst in der Kirche der Barmherzigen Brüder zelebriert, dann in der Kirche des hl. Leopold in der Leopoldsstadt, wo sie aus eigenen Mitteln einen Altar der Unbefleckten Empfängnis errichtete.
Da viele der Mitglieder der Arciconfraternita innerhalb der Stadtmauern wohnten wurde die Bruderschaft 1701 in die Kirche am Kienmarkt (Ruprechts-Platz) verlegt, allerdings nach Zwistigkeiten mit dem dort ansässigen Orden – und nach einem gescheiterten Aufnahmeversuch in die Kapelle der Italienischen Kongregation an der Bognergasse im Professhaus der Jesuiten – wurde die Vereinigung schließlich 1741 mit Erlaubnis des Kardinals Sigismund Kolonitsch in die 1338 erbaute Magdalenen-Kirche am Friedhof der Kathedralkirche St. Stephan verlegt. Wenige Jahre später wurde die Vereinigung 1744 mit der römischen Erzbruderschaft der Heiligen Laurentius und Thomas verbunden.

Am 12. September 1781 zerstörte ein Brand die Kapelle der hl. Maria Magdalena wodurch die Confraternita del Sovvegno ohne Gotteshaus blieb. Als Ausweichquartier wurden zunächst die Salvatorkirche und die Kirche des Bürgerspitals in Betracht gezogen. Schließlich wählte der Vorstand der Bruderschaft unter Domenico Benvenuti die Kirche der Italienischen Kongregation (ehemalige Katharinenkapelle) als neues Quartier, nachdem Präfekt Milani eine Einladung an Benvenuti ausgesprochen hatte. Um Platz für die Aufnahme der Arciconfraternita zu schaffen wurde beschlossen das Haus der Kongregation um ein weiteres Stockwerk, einen Saal und ein Kämmerchen zu erweitern. Zu diesem Anlass wurde auch eine Anpassung des Campanile für größere Glocken in Angriff genommen. Die Fassade der Kirche wurde verändert und der Glockenraum des Turms vergrößert. Im Herbst 1782 bezog die Erzbruderschaft ihre neuen Räumlichkeiten.

Mit der Gründung der staatlichen Gesellschaft der Nächstenliebe am 1. August 1783 und der Abschaffung der bis dato existierenden Bruderschaften am 9. August - beides geschah auf Anordnung Kaiser Josephs II. - drohte die Auflösung der Hilfsbruderschaft und die staatliche Einziehung ihrer Kapitalien. Um ihr dieses Schicksal zu ersparen schlug Präfekt Milani vor, auf deren Sonderstatus als nationale italienische Vereinigung zu pochen und eine Fusion mit der Italienischen Kongregation zu veranlassen. Diese „Fusion“ war schließlich nur Formal, intern blieben die jeweiligen Statuten bestehen, was später zu Konflikten führen sollte. Die Kapitalien der Arciconfraternita entgingen somit der Einverleibung durch den Staat, unter Bedingung, dass die italienische Nationalkirche dem Religionsfond regelmäßig Rechenschaft über deren Verwendung ablege und diesem die Überschüsse abliefere.

Als weiteren Eingriff des Josephinismus ist hier auch die 1783 erfolgte Revision der Ablassregelungen zu nennen. Der Italienischen Kongregation wurden dabei vier ihrer sechs Privilegien weiterhin zuerkannt, aberkannt wurden indes das Privileg für den Hochaltar der Kirche und die Exerzitien für die Damen. Die Kongregation musste sich auch das Recht erkämpfen trotz der josephinischen Einsparungsmaßnahmen weiterhin gesungene Messen, Aussetzungen des Allerheiligsten, Predigten, usw. pflegen zu können und erhielt schließlich eine Ausnahmeregelung zuerkannt. Dank dieses Privilegs gelang es Präfekt Milani im selben Jahr eine Stiftung für eine tägliche Heilige Messe für die Italienische Kirche zu gewinnen.