![]() Andachtsbild der unbefleckt empfangenen Maria, Patronin der Arciconfraternita del Sovvegno in der Kirche S. Maria Magdalena ![]() Kirche der Hl. Maria Magdalena am Stephansplatz in Hoefnagels Ansicht von 1609. Heute ist von ihr lediglich die unterirdische Virgilkapelle erhalten |
Die Italienische Kongregation und die Arciconfraternita del Sovvegno Am 6. Jänner 1690 wurde von den Seidenwebern
Paolo und Francesco Bradi in der Leopoldstadt die
Arciconfraternita del Sovvegno (Hilfs-Erzbruderschaft) gegründet,
die im Gegensatz zur Italienischen Kongregation nicht von Adligen und
reichen Bürgern sondern von niederen Beamten, Kleingewerbetreibern,
Kaufleuten, Handelsagenten usw. geprägt war und (erst) 1696 ihre
Gründungsversammlung abhielt in der die Bezeichnung des Vereins
offiziell festgelegt und ein Vorstand gewählt wurde. Die Hl. Messen der Arciconfraternita wurden zunächst
in der Kirche der Barmherzigen Brüder zelebriert, dann in der
Kirche des hl. Leopold in der Leopoldsstadt, wo sie aus eigenen
Mitteln einen Altar der Unbefleckten Empfängnis errichtete. Am 12. September 1781 zerstörte ein Brand die Kapelle der hl. Maria Magdalena wodurch die Confraternita del Sovvegno ohne Gotteshaus blieb. Als Ausweichquartier wurden zunächst die Salvatorkirche und die Kirche des Bürgerspitals in Betracht gezogen. Schließlich wählte der Vorstand der Bruderschaft unter Domenico Benvenuti die Kirche der Italienischen Kongregation (ehemalige Katharinenkapelle) als neues Quartier, nachdem Präfekt Milani eine Einladung an Benvenuti ausgesprochen hatte. Um Platz für die Aufnahme der Arciconfraternita zu schaffen wurde beschlossen das Haus der Kongregation um ein weiteres Stockwerk, einen Saal und ein Kämmerchen zu erweitern. Zu diesem Anlass wurde auch eine Anpassung des Campanile für größere Glocken in Angriff genommen. Die Fassade der Kirche wurde verändert und der Glockenraum des Turms vergrößert. Im Herbst 1782 bezog die Erzbruderschaft ihre neuen Räumlichkeiten. Mit der Gründung der staatlichen Gesellschaft
der Nächstenliebe am 1. August 1783 und der Abschaffung der bis dato
existierenden Bruderschaften am 9. August - beides geschah auf Anordnung
Kaiser Josephs II. - drohte die Auflösung der
Hilfsbruderschaft und die staatliche Einziehung ihrer Kapitalien. Um ihr
dieses Schicksal zu ersparen schlug Präfekt Milani vor, auf deren
Sonderstatus als nationale italienische Vereinigung zu pochen und eine
Fusion mit der Italienischen Kongregation zu veranlassen. Diese
„Fusion“ war schließlich nur Formal, intern blieben die
jeweiligen Statuten bestehen, was später zu Konflikten führen sollte.
Die Kapitalien der Arciconfraternita entgingen somit der Einverleibung durch
den Staat, unter Bedingung, dass die italienische Nationalkirche dem
Religionsfond regelmäßig Rechenschaft über deren Verwendung ablege und
diesem die Überschüsse abliefere. Als weiteren Eingriff des Josephinismus ist hier
auch die 1783 erfolgte Revision der Ablassregelungen zu nennen.
Der Italienischen Kongregation wurden dabei vier ihrer sechs Privilegien
weiterhin zuerkannt, aberkannt wurden indes das Privileg für den Hochaltar der
Kirche und die Exerzitien für die Damen. Die Kongregation musste sich
auch das Recht erkämpfen trotz der josephinischen Einsparungsmaßnahmen
weiterhin gesungene Messen, Aussetzungen des Allerheiligsten, Predigten,
usw. pflegen zu können und erhielt schließlich eine Ausnahmeregelung
zuerkannt. Dank dieses Privilegs gelang es Präfekt Milani im selben Jahr
eine Stiftung für eine tägliche Heilige Messe für die Italienische
Kirche zu gewinnen.
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